Das erwarten wir

Die Stiftung Corymbo vergibt einen grossen Teil der Beiträge nicht aufgrund von Gesuchen. Für wen es sich dennoch lohnt, bei uns ein solches ein­zureichen.

Grundsätzliche Erläuterungen

Als gemein­nützige Dach­stiftung unter­stützen wir in der Regel Projekte von gemein­nützigen Organi­sationen, also Vereinen, Institutionen und operativen Stiftungen. Stipendien, Ausbildungs­beiträge oder andere Zahlungen à fonds perdu an Privat­personen richten wir grund­sätzlich keine aus.

Corymbo unterstützt häufig Projekte, welche von unseren Stifterinnen und Stiftern vor­geschlagen werden. Das bedeutet, dass ein grosser Teil der Beiträge nicht aufgrund von Gesuchen gesprochen werden und somit auch nur ein kleiner Teil der ein­treffenden Gesuche berück­sichtigt werden kann.

Allgemeine Voraussetzungen

Gesuche, die bei uns ein­treffen, werden von der Geschäfts­stelle vorgängig geprüft. Erst dann werden sie zur potenziellen Unter­stützung einer Stifterin oder einem Stifter unterbreitet. Neben den spezifischen Kriterien der einzelnen Förder­bereiche müssen folgende Voraus­setzungen erfüllt sein:

  • Das Projekt stammt von einer gemein­nützigen Organi­sation, Institution oder Träger­schaft, die transparent über ihre Finanzen infor­miert. Dazu gehört für uns eine Publi­kation der Jahres­rechnung auf der eigenen Website.
  • Das Projekt ist von über­regionaler, nationaler oder inter­nationaler Bedeutung. Ist dies nicht der Fall, muss das Projekt Modell­charakter aufweisen und auf andere Regionen übertragen werden können.
Generelle Ausschlusskriterien

Gesuche werden grund­sätzlich ausge­schlossen, handelt es sich bei der Anfrage um Beiträge für …

  • Privat­personen oder wirtschaft­liche Unter­nehmungen ohne genaue Spezifi­zierung der von ihr erbrachten, gemein­nützigen Leistung.
  • Erwerb, Bau, Umbau oder Renovation von Immo­bilien.
  • Infra­struktur von Aufführungs­orten oder Museen.
  • Freizeit­aktivitäten (ins­besondere auch Sport, Spiel, Theater und Musik).
  • Projekte, welche gesetz­liche Aufgaben der öffentlichen Hand zum Gegen­stand haben (beispiels­weise Unterricht für die obligator­ische Schulzeit).
  • partei­politische oder religiöse Projekte.
  • Kosten für die Veröffentlichung von Büchern, anderen Druck­sachen, Ton­trägern oder Web­sites. Ent­sprechende Bei­träge können nur in Ausnahme­fällen gewährt werden: Nämlich dann, wenn sie Teil eines Gesamt­projektes sind, das unsere Kriterien für Projekte in hohem Masse erfüllt und von der Stiftung Corymbo möglichst von Anfang an begleitet wird.
  • Ausbildungs­projekte (Semester- und Diplom­arbeiten, Dissertationen).
  • Eben­falls grundsätzlich ausge­schlossen werden Anfragen für Sponsorings.

Ein Gesuch einreichen

Wir akzeptieren keine Gesuche in Papierform.

Detaillierte Informationen zur Gesuch­stellung finden Sie in der Wegleitung.

Lesen Sie ausserdem die Seite «Fragen und Antworten für Gesuchstellende».

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