Ein wichtiger Nebeneffekt

Wer sich für einen gemein­nützigen Zweck engagiert, profitiert auch finanziell.

Das Steueramt des Kantons Zürich hat am 27. Juni 2002 die Stiftung Corymbo aufgrund ihrer gemeinnützigen Zweckbestimmung von den Steuern befreit.
Wer eine Schenkung an die Stiftung Corymbo tätigt, kann die Summe gemäss dem örtlich geltenden, kantonalen Steuer­recht von der Steuer abziehen. Von der Bundessteuer können maximal 20 Prozent des Rein­einkommens abgezogen werden.