Für das Kulturschaffen

Für Corymbo liegt der Fokus in diesem Förder­bereich auf der Ver­breitung und Aus­wertung von Kultur. Produk­tionen werden in der Regel nicht unterstützt.

Tanz

In der Sparte Tanz werden haupt­sächlich Bühnen und Festivals gefördert, die mehreren Compagnien eine Platt­form bieten und sich nicht nur an ein lokales Publikum richten.

Musik

Unterstützt werden können Tourneen von Musikformationen oder vereinzelt Festivals, die sich der nicht-traditionellen Schweizer Volks­musik widmen und ein neues Publikum erreichen. Zur Förderung anderer Musik­genres stehen zurzeit keine Mittel zur Verfügung.

Film

Corymbo fördert Über­setzungen von Filmen, die sich durch besonderes soziales, ökologisches oder kulturelles Engagement auszeichnen. Dabei darf es sich bei der Über­setzung nur um eine Unter­titelung und keine Synchronisation handeln. Detaillierte Informationen bietet das Dokument «Förderung in der Sparte Film» (PDF). Reine Film­produktionen werden nicht berücksichtigt.

Kulturvermittlung

Die Stiftung Corymbo unterstützt Projekte, die zum Ziel haben, kulturelle Inhalte einem breiteren Publikum zu vermitteln. Dabei werden Projekte bevorzugt, welche die Vermittlung in mehrere Sprach­regionen oder in periphere Landes­gegenden zum Ziel haben.

Museen und Kulturinstitutionen

Gefördert werden Aktivitäten und Veranstaltungen, die eine intensivere Zusammen­arbeit und Vernetzung von Museen, kulturellen Organisationen oder ­Institutionen zum Ziel haben. An Ausstellungen von rein historischer Natur werden keine Beiträge gesprochen, ausser sie weisen einen zukunfts­weisenden Ansatz aus.

Theater, Literatur und Bildende Kunst

Zurzeit stehen der Stiftung Corymbo für Gesuche der Sparten Theater, Literatur und Bildende Kunst leider keine Mittel zur Verfügung. Entsprechende Anfragen werden nicht bearbeitet.

Wissenschaftliche Projekte

Für Projekte der wissen­schaftlichen Forschung stehen der Stiftung Corymbo zurzeit keine Mittel zur Verfügung.

Bereich Kultur: Aufgrund zahlreicher Anfragen muss die Gesuchseingabe derzeit mindestens 4 Monate vor Projekt-/Veranstaltungsbeginn erfolgen.