Fragen und Antworten für Gesuchstellende

In welcher Grössenordnung werden Projekte (mit)finanziert?

Dies hängt davon ab, welche Mittel für welche Zwecke in den Stiftungsfonds aktuell zur Verfügung stehen. Projekte bis 5000 Franken gelten als eher kleine Projekte. Damit ein Gesuch für einen Betrag von mehr als 10’000 Franken einem Stifterinnen und Stifter zur Finanzierung empfohlen wird, ist die Zustimmung des Stiftungsrates erforderlich.

Gibt es Fristen für die Einreichung von Gesuchen?

Nein, es gibt keine Fristen, Gesuche können laufend eingereicht werden. Jedoch kann es je nach Höhe des ersuchten Unterstützungsbeitrags bis zu vier Monate dauern, bis wir einen Entscheid mitteilen können.

Wieso entsprechen einzelne Projekte nicht den publizierten Kriterien?

Wir finanzieren nicht nur Projekte auf Grund von Gesuchen, welche den veröffentlichten Kriterien möglichst gut entsprechen sollten. Als Dachstiftung berücksichtigt Corymbo auch Projekte auf Grund von Anregungen oder Wünschen der Stifterinnen und Stifter. Die von ihnen initiierten oder vorgeschlagenen Projekte müssen den anerkannten Grundsätzen der Gemeinnützigkeit, nicht aber den viel engeren Kriterien für Gesuchstellende entsprechen.

In welcher Sprache muss ein Gesuch eingereicht werden?

Gesuche können auf Deutsch, Französisch oder Englisch eingereicht werden.

Wie können Gesuche eingereicht werden?

Ausschliesslich per Gesuchsformular auf unserer Website.

Wofür kann ich ein Gesuch einreichen?

Als Dachstiftung fördern wir gemeinnützige Projekte in den Bereichen Soziales, Ökologie und Kultur. Für alle drei Förderbereiche gibt es spezifische Kriterien und Voraussetzungen, die sich auch wieder ändern können, wenn die Mittel eines Stiftungsfonds aufgebraucht sind oder wenn ein neuer Stiftungsfonds gegründet wird, der neue spezifische Förderinteressen einbringt. Die aktuellen Förderschwerpunkte und geltenden Kriterien werden auf der Website publiziert.