Das erwarten wir
Die Stiftung Corymbo vergibt einen grossen Teil der Beiträge nicht aufgrund von Gesuchen. Für wen es sich dennoch lohnt, bei uns ein solches einzureichen.
Grundsätzliche Erläuterungen
Als gemeinnützige Dachstiftung unterstützen wir in der Regel Projekte von gemeinnützigen Organisationen, also Vereinen, Institutionen und operativen Stiftungen. Stipendien, Ausbildungsbeiträge oder andere Zahlungen à fonds perdu an Privatpersonen richten wir grundsätzlich keine aus.
Corymbo unterstützt häufig Projekte, welche von unseren Stifterinnen und Stiftern vorgeschlagen werden. Das bedeutet, dass ein grosser Teil der Beiträge nicht aufgrund von Gesuchen gesprochen werden und somit auch nur ein kleiner Teil der eintreffenden Gesuche berücksichtigt werden kann.
Allgemeine Voraussetzungen
Gesuche, die bei uns eintreffen, werden von der Geschäftsstelle vorgängig geprüft. Erst dann werden sie zur potenziellen Unterstützung einer Stifterin oder einem Stifter unterbreitet. Neben den spezifischen Kriterien der einzelnen Förderbereiche müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Projekt stammt von einer gemeinnützigen Organisation, Institution oder Trägerschaft, die transparent über ihre Finanzen informiert. Dazu gehört für uns eine Publikation der Jahresrechnung auf der eigenen Website.
- Das Projekt ist von überregionaler, nationaler oder internationaler Bedeutung. Ist dies nicht der Fall, muss das Projekt Modellcharakter aufweisen und auf andere Regionen übertragen werden können.
Generelle Ausschlusskriterien
Gesuche werden grundsätzlich ausgeschlossen, handelt es sich bei der Anfrage um Beiträge für …
- Privatpersonen oder wirtschaftliche Unternehmungen ohne genaue Spezifizierung der von ihr erbrachten, gemeinnützigen Leistung.
- Erwerb, Bau, Umbau oder Renovation von Immobilien.
- Infrastruktur von Aufführungsorten oder Museen.
- Freizeitaktivitäten (insbesondere auch Sport, Spiel, Theater und Musik).
- Projekte, welche gesetzliche Aufgaben der öffentlichen Hand zum Gegenstand haben (beispielsweise Unterricht für die obligatorische Schulzeit).
- parteipolitische oder religiöse Projekte.
- Kosten für die Veröffentlichung von Büchern, anderen Drucksachen, Tonträgern oder Websites. Entsprechende Beiträge können nur in Ausnahmefällen gewährt werden: Nämlich dann, wenn sie Teil eines Gesamtprojektes sind, das unsere Kriterien für Projekte in hohem Masse erfüllt und von der Stiftung Corymbo möglichst von Anfang an begleitet wird.
- Ausbildungsprojekte (Semester- und Diplomarbeiten, Dissertationen).
- Ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen werden Anfragen für Sponsorings.
Ein Gesuch einreichen
Wir akzeptieren keine Gesuche in Papierform.
Detaillierte Informationen zur Gesuchstellung finden Sie in der Wegleitung.
Lesen Sie ausserdem die Seite «Fragen und Antworten für Gesuchstellende».